Pressemitteilung KIGA Budenzauber

Zurück zu den Wurzeln!

 

Dieser Spruch ist wohl wörtlich zu nehmen, denn die Kindergarten-Gruppen der Kita Budenzauber hatten dieses Jahr wieder ihre Waldtage mit Förster Marcel Waffler von der Forstbetriebsgemeinschaft Haßberge. Jede Gruppe hatte jeweils 3 Tage zur Verfügung, an denen sie die verschiedensten Sachen zum Thema Wald und Waldtiere lernen konnten. Von der Spurensuche und identifizieren, von welchem Tier sie stammen, über die Erkundung geheimnisvoller Tipis im Wald, bishin zur Veranschaulichung mit echtem Fuchs-, Waschbär- und Wildschweinfell! So manch einer hat sich vielleicht sogar getraut, auf einen Jägerstand zu klettern... Gerade in Zeiten, in denen die Medien und Schnelllebigkeit leider die Überhand gewinnen, ist es wichtig, die Kinder etwas zurück zum „Natürlichen“ zu führen und ihnen das Ursprünglichste überhaupt zu zeigen, die Natur. Vielen Dank an Marcel Waffler und die fbg Haßberge für die schöne Zeit und das motivierte Engagement!

Mitgliederfahrt zum „Großen Bayerischen Waldtag am 25.06.2023 nach Kelheim"

Wir freuen uns, dass unserer Einladung zum „Großen Bayerischen Waldtag 2023“ in Kelheim, viele interessierte FBG-Mitglieder gefolgt sind. Die Abfahrt mit dem Bus war in den frühen Sonntagmorgenstunden ab Hofheim und Knetzgau, damit wir zum Forstpolitischem Festakt mit der Unterzeichnung des Waldpaktes rechtzeitig in Kelheim am Volksfestplatz ankamen. Hier erwarteten unsere Mitglieder reservierte Sitzplätze, rechterhand vor der Bühne, sowie eine zünftige Brotzeit im Festzelt. Aus kürzester Entfernung konnten unsere Reisegäste die Reden von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Waldministerin Michaela Kaniber (beide CSU), Josef Ziegler (Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes), Günther Felßner (Präsident des Bayerischen Bauernverbandes) und Vielen mehr erleben.

Als krönenden Abschluss des Festaktes, wurde der Waldpakt für Bayern erneut unterzeichnet.  Der Pakt schaffe die richtige Balance aus Schützen und Nützen der Wälder und ist ein klares Bekenntnis zu unserer Lebensart und zum Eigentum, kommentierte Söder im Anschluss. „Es ist wichtig, dass unser Wald zum Klimawald umgebaut wird, aber mit den Waldbesitzern und nicht gegen sie." Die Bayerische Staatsregierung wolle keine Stilllegung von Flächen und kein Verbot von Holzheizungen. Holz sei ein nachhaltiger und natürlicher Rohstoff. 

Gegen Mittag konnten unsere Gäste dann auch das restliche Programm zum 20-järigen Bestehen der Bayerischen Waldbauernschule Kelheim erkunden.  Zusätzlich zum Festplatzgeländer, lud auf dem Goldberg ein ca. 2 Kilometer langer Parcours durch den Schulwald mit mehr als 20 Stationen zur Erkundung ein. Zahlreiche praktische Vorführungen zur Waldbewirtschaftung und Waldpflege boten einen Einblick in die Arbeit in Wald und Forst. Zu sehen waren unter anderem Forsttechnik und Spezialmaschinen, zwei Mobilsägen, die Holz-Rückung mit Pferden und Baumkletterer. Auch kurze Fachvorträge und Hausführungen standen auf dem Programm, außerdem gab es waldpädagogische Aktionen für Kinder und Familien, Greifvogelvorführungen brachten Groß und Klein zum Staunen. Auf dem Gelände der Waldbauernschule konnte man sich an über 60 Ständen zu Wald/Forst und Holz informieren.

Damit dieser Tag in lebhafter Erinnerung bleibt, fuhren wir im Anschluss an den Großen Bayerischen Waldtag in Kelheim, zur Abendeinkehr zum Kloster Weltenburg und rundeten diesen zukunftsorientieren Waldtag mit Speis und Trank gebührend ab. Am späten Abend erreichten wir gut gestärkt und gut informiert unsere unterfränkische Heimat. 

Den Waldpakt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bayer-waldbesitzerverband.de/news/41.html?file=files/downloads/Waldpakt2023.pdf

Gebäudeenergiegesetz GEG Verbot von Holzenergie im Neubau – weitgehende Verhinderung im Altbestand

Offizielle und rechtlich bindende Petition an den Deutschen Bundestag

„Keinen Beschluss der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“

Es gibt noch keinen neuen Gesetzestext des GEG, in dem, wie von den Verbänden gefordert, die Energie aus Biomasse, insbesondere die Holzenergie, uneingeschränkt und gleichberechtigt als erneuerbare Energie im GEG eingestuft wird. Für eine Entwarnung gibt es keinerlei Anlass!

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Aktionen gegen das GEG. Gestern wurden diese im Landesausschuss der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse besprochen und die Priorität auf die an den Bundestag offiziell gerichtet Petition, „kein Beschluss der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ gesetzt. Dies darf nicht mit der Petition auf change.org verwechselt werden. Die ebenfalls sehr erfolgreich laufende Petition, die bereits 115.000 Unterzeichnende hat, ist ebenfalls ein wichtiges Signal an die Politik, jedoch ohne rechtliche Bindung. Bei der neuen Petition handelt es sich um eine offizielle und rechtlich bindende Petition an den Deutschen Bundestag.

Werden bei der offiziellen Petition 50.000 Unterschriften erreicht, kommt es zu einer öffentlichen Anhörung im Bundestag.

Machen Sie sich die enorme Wichtigkeit dieser Petition bewusst und lassen Sie ihre Stimme sprechen. Werben Sie auch bei Verwandten und Freunden wie auch ihn Ihrem Umfeld für die offizielle Petition.

Nutzen Sie zur sofortigen Onlineabstimmung folgenden Link:

 

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_05/_04/Petition_150229.html

 

Wichtig: Bundestagspetition bis 20.06.2023 unterzeichnen.

Hat die an den Bundestag gerichtete Petition bis zur Mitzeichnungsfrist vom 20.06.2023 das Quorum von 50.000 Unterzeichnungen erreicht, so kommt es zu einer öffentlichen Ausschussanhörung im Bundestag.

 

Heizen mit Holz bald verboten?

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Der Gesetzesentwurf käme einem faktischen Verbot der energetischen Holznutzung gleich.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen folgende Punkte gelten:

 

  • Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
  • Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke aus bis zu 16 Gebäuden/100 Wohneinheiten werden, dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
  • Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
  • Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).

 

Werden Sie aktiv gegen diesen Gesetzesentwurf und unterzeichnen Sie die offizielle Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

 

Verbot von Holzenergie im Neubau-weitgehende Verhinderung im Bestand

 

Waldbesitzer zum Kabinettsbeschluss des GEG

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet.
Biomasseheizungen im Neubau, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und
Scheitholz sollen zur Erfüllung des 65 %-Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich
verboten werden. Für den Heizungstausch im Bestand bleibt Holz als Rohstoff zulässig, allerdings nur
in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und dem Einbau staubmindernder Techniken. Im
Neubau wird damit die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand erheblich
verteuert und erschwert.
In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur
Beheizung seines eigenen Hauses verwenden“
, so Josef Ziegler, der Präsident des Bayerischen
Waldbesitzerverbandes, als erste Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. Dieser Kabinettsbeschluss ist
deshalb ein Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern.
In den nächsten Jahrzehnten muss der Hauptteil unserer vorratsreichen Fichten- und Kiefernwälder
umgebaut werden. Im Zuge des anstehenden Baumartenwechsels fallen große Mengen an
Nebenprodukten an, für die künftig kaum noch Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Einnahmen fallen
weg, die dringend für die Kosten des Waldumbaus benötigt werden.
In Zukunft entsteht das CO2 im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf
verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im
Hinblick auf den Klimaschutz“
so Ziegler.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die Landwirte und die ländliche Bevölkerung werden sich das
nicht bieten lassen und breiten Widerstand gegen diese Pläne leisten.

Kontakt
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.
Max-Josef-Straße 7/Rgb., 80333 München
089/5 390 668-0
info@bayer-waldbesitzerverband.de - www.bayer-waldbesitzerverband.de

Der Bayerische Waldbesitzerverband e.V. ist die Interessensvertretung des Waldbesitzes in Bayern.
Rund 2,61 Millionen Hektar und damit 37 % der bayerischen Landesfläche sind bewaldet. Davon nimmt der
Privatwald 56 %, der Körperschaftswald 12 %, der Staatswald 30 % und der Bundeswald einen Anteil von 2 %
ein.

München, den 20.04.2023

Waldholz bleibt erneuerbar-Einigung im Trilog zu RED III

Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes e.V.:

Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Trilog-Partner (EU-Kommission, EU Parlament und Rat) auf ein Ergebnis zu RED III - der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU - geeinigt. Im Ergebnis bleibt Holz aus dem Wald ein erneuerbarer Energieträger. Was sich so logisch anhört, wurde von einzelnen Akteuren in Frage gestellt. Präsident Ziegler kommentierte in einer ersten Stellungnahme die Ergebnisse wie folgt: „Wir sind dankbar, dass sich einzelne EU-Abgeordnete so vehement für die Interessen der 500.000 bayerischen Waldbesitzerfamilien eingesetzt haben. Dieses Engagement hat dazu geführt, grobe Fehlentscheidungen im Hinblick auf die Energie aus dem Wald noch rechtzeitig zu korrigieren“. Der Entscheidung waren monatelange zähe Verhandlungen vorausgegangen. Nach den ersten Signalen im vergangenen Jahr, künftig Waldholz nicht mehr als erneuerbare Energie anzuerkennen, formierte sich massiver Widerstand auf der Fläche. Waldbesitzer aus ganz Europa protestierten gegen diese Pläne, die bedeutet hätten, Waldholz aus der Familie der erneuerbaren Energien auszuschließen. „Unsere bayerische Forstwirtschaft war schon immer nachhaltig. Bei der Bewirtschaftung unserer Wälder fallen viele unterschiedliche Sortimente an, die alle hochwertig verarbeitet und genutzt werden. In Zeiten von Klimaveränderung, Rohstoff- und Energieknappheit wäre es fatal gewesen, dem Rohstoff Holz seinen Beitrag zum Klimaschutz abzusprechen. Dieser Fehler konnte vermieden werden“, so Präsident Ziegler. Das Trilog-Ergebnis enthalte jedoch weitere Details, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. So werden u. a. Nachhaltigkeitskriterien erweitert und Verknüpfungen zu der europäischen Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) hergestellt. Auf nationaler Ebene gilt es jetzt diese Umsetzungsprozess zu begleiten und vernünftige Lösungen für die Forstwirtschaft zu finden.

Waldeigentümer erleichtert über EU-Verhandlungsergebnis – Holz bleibt erneuerbare Energie

Präsident Ziegler kommentierte in einer ersten Stellungnahme die Ergebnisse wie folgt:

„Wir sind dankbar, dass sich einzelne EU-Abgeordnete so vehement für die Interessen der 500.000 bayerischen Waldbesitzerfamilien eingesetzt haben. Dieses Engagement hat dazu geführt, grobe Fehlentscheidungen im Hinblick auf die Energie aus dem Wald noch rechtzeitig zu korrigieren“.

 (Kontakt & Text: Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.)

BMEL-Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" startet

Startdatum: 12.11.2022 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 01.November im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass das "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) startet (siehe PM im Anhang). Die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stehe unmittelbar bevor. Die Antragstellung soll dann ebenfalls in Kürze über die Webseite www.klimaanpassung-wald.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) möglich sein.

Gleichzeitig hat das BMEL einige Vorabinformationen zum Antragsverfahren zusammengestellt und herausgegeben. Diese Vorabinformationen sehen Sie unten als Grafik, damit Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen können.

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Webadressen und Verlinkungen erst dann funktionieren werden, wenn das Antragsverfahren bei der FNR auch tatsächlich freigeschaltet wurde.

 Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.

Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon +49 3843 6930-600 oder E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Unter Formulare - PDF finden Sie die Richtlinien zum Antragsverfahren

(Text Bay. Waldbesitzerverband)

Holz ist ein nachhaltiger und enorm wichtiger Rohstoff

Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III), die zur Folge hätte, dass der Einsatz von Waldholz für die Energiegewinnung auslaufen wird, erklärt die Bayerische Forstministerin Michaela Kaniber:

 „Wir stecken in der schlimmsten Energiekrise der europäischen Nachkriegs-Geschichte. Da macht es mich fassungslos, dass das EU-Parlament Waldholz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie anerkennen will. Wer Holz als Rohstoff ausbremst, befindet sich in Sachen Energiesicherheit, Wirtschaft und Klimaschutz auf dem absoluten Holzweg. Wollen wir nach Kernkraft, Kohle und Gas jetzt auch noch auf Holz als Rohstoff verzichten, obwohl der nachhaltig und klimaneutral ist? Die Entscheidung des EU-Parlaments ist nicht nur eine Entscheidung gegen die Menschen, sondern auch gegen Natur und Klimaschutz.“
 
Denn es geht nicht um wertvolles Bauholz, mit dem geheizt werden soll. Sondern um Holz aus der Waldpflege oder um Schadhölzer, die für andere Zwecke kaum verwertbar sind. Wenn dieses Holz nicht energetisch genutzt werden kann, dann verrottet es im Wald. Dabei wird genau die gleiche Menge Kohlendioxid freigesetzt. Aber die Wärme muss dann woanders herkommen. Für jeden Kubikmeter Brennholz müssen mindestens 150 Liter Heizöl verbrannt werden – oder 150 Kubikmeter Erdgas. Schon das, ist schlecht fürs Klima. Wenn unsere Wälder nicht mehr gepflegt und zukunftsfähig umgebaut werden, dann ist das erst recht schlecht fürs Klima.
 
„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, mit allem Nachdruck im Europäischen Rat dafür zu sorgen, dass diese grundfalsche Weichenstellung eliminiert wird“, so Kaniber weiter.
 
Die Ministerin fordert deshalb, dass sich die deutsche Agrarministerkonferenz, die in den nächsten Tag in Quedlinburg tagt, mit dem Thema befasst.
 
Unter folgendem Link finden Sie wertvolle und weitere Informationen der LWF zur energetischen Holzverwendung:
Video zu REDIII: 
https://www.youtube.com/watch?v=0O3Xne7lPtU 

 

Bayerische Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.April 2018 die Einheitswerte als Grundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig verworfen. Der Bund hat daraufhin im November 2019 ein Gesetzespaket zur Grundsteuerreform verabschiedet. Der Bayerische Landtag hat von der in diesem Rahmen neu eingeführten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet. Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach neuem Recht ermittelt.

In Bayern werden nun für über 6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neue Bemessungsgrundlagen auf den Stichtag 01. Januar 2022 festgestellt. Dafür müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einreichen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 30. März 2022 per Allgemeinverfügung zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.

Diese Verfügung und weiter Informationen finden Sie unter anderem auch auf der Website: www.grundsteuer.bayern.de

Die Website wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Zudem hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die als pdf-Datei im Internet (www.stmfh.bayern.de/grundsteuerreform) zum Abruf bereitsteht.

Im Bayern-Atlas www.geodaten.bayern.de steht aufgrund der neuen Grundsteuerabfrage die Möglichkeit zur Verfügung, die Grundstückgrößen abzufragen

                              (Text Bay.Waldbesitzer Verband e.V.)

Aktiver Klimaschutz

Nachhaltig bewirtschaftete Wälder und eine aktive Forstwirtschaft sind Grundlage für effektiven Klimaschutz. Die Klimaerwärmung hinterlässt katastrophale Schäden in den Wäldern - das zeigt umso deutlicher, wie dringend erfolgreiche Maßnahmen zum Klimaschutz nötig sind.

Schauen Sie sich den Kurzfilm zum Thema "aktiver Klimaschutz" hier an.

 

Wunschwald

 

PEFC Deutschland fragt: Wie stellen sich die Deutschen ihren Wald der Zukunft vor? Seit Donnerstag, den 19. Januar, kann jeder unter www.wunschwald.com seinen persönlichen Wunsch an den Wald der Zukunft verfassen, einen Baum „pflanzen“ und so einen interaktiven „Wald der Wünsche“ wachsen lassen. Mit dem Wettbewerb, bei dem die Wünsche in den sozialen Medien geteilt und geliked werden können, will PEFC für einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald werben. Zum Abschluss der Aktion am Tag des Waldes (21. März 2017) werden die Wünsche der Deutschen an ihren Wald ausgewertet und herausragende Ideen im Rahmen eines spektakulären Medien-Kunstwerks in Berlin inszeniert.

 

 

Bayerischer Rundfunk - Unser Land

 

Fluch oder Segen? – Plötzlich Waldbesitzer

Am 6. Juli fanden im Bereich der FBG Haßberge die Dreharbeiten zu einem Beitrag für die Sendung „Unser Land“ des Bayerischen Rundfunks statt.

In Bayern gibt es ca. 2,5 Millionen ha Wald, davon sind ca. 57% Privatwald mit ca. 600.000 Waldbesitzern. Im Zuge einer Erbschaft kommt es immer wieder vor, dass jemand plötzlich Waldbesitzer wird, ohne sich vorher mit dem Thema Wald und Waldbewirtschaftung auseinander gesetzt hat. Der Beitrag zeigt wie Forstbetriebsgemeinschaften den Erben bei der Bewirtschaftung Ihrer Wälder unterstützen können. Konkret wurde im Bereich der FBG Haßberge an zwei Beispielen gezeigt wie eine Waldbewirtschaftung gemeinsam mit den Waldbesitzern aussehen kann. Zusammen mit den Förstern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können die Waldbesitzer umfassend beraten werden, die Bewirtschaftung der Wälder wird nachhaltig durch die Forstbetriebsgemeinschaft sichergestellt.

Den gesamten Beitrag finden Sie in der BR Mediathek http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/unser-land/wald-erben-100.html