Verbot von Holzenergie im Neubau-weitgehende Verhinderung im Bestand
Waldbesitzer zum Kabinettsbeschluss des GEG
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet.
Biomasseheizungen im Neubau, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und
Scheitholz sollen zur Erfüllung des 65 %-Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich
verboten werden. Für den Heizungstausch im Bestand bleibt Holz als Rohstoff zulässig, allerdings nur
in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und dem Einbau staubmindernder Techniken. Im
Neubau wird damit die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand erheblich
verteuert und erschwert.
In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur
Beheizung seines eigenen Hauses verwenden“, so Josef Ziegler, der Präsident des Bayerischen
Waldbesitzerverbandes, als erste Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. Dieser Kabinettsbeschluss ist
deshalb ein Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern.
In den nächsten Jahrzehnten muss der Hauptteil unserer vorratsreichen Fichten- und Kiefernwälder
umgebaut werden. Im Zuge des anstehenden Baumartenwechsels fallen große Mengen an
Nebenprodukten an, für die künftig kaum noch Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Einnahmen fallen
weg, die dringend für die Kosten des Waldumbaus benötigt werden.
„In Zukunft entsteht das CO2 im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf
verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im
Hinblick auf den Klimaschutz“ so Ziegler.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die Landwirte und die ländliche Bevölkerung werden sich das
nicht bieten lassen und breiten Widerstand gegen diese Pläne leisten.
Kontakt
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.
Max-Josef-Straße 7/Rgb., 80333 München
089/5 390 668-0
info@bayer-waldbesitzerverband.de - www.bayer-waldbesitzerverband.de
Der Bayerische Waldbesitzerverband e.V. ist die Interessensvertretung des Waldbesitzes in Bayern.
Rund 2,61 Millionen Hektar und damit 37 % der bayerischen Landesfläche sind bewaldet. Davon nimmt der
Privatwald 56 %, der Körperschaftswald 12 %, der Staatswald 30 % und der Bundeswald einen Anteil von 2 %
ein.
München, den 20.04.2023
Waldholz bleibt erneuerbar-Einigung im Trilog zu RED III
Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes e.V.:
Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Trilog-Partner (EU-Kommission, EU Parlament und Rat) auf ein Ergebnis zu RED III - der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU - geeinigt. Im Ergebnis bleibt Holz aus dem Wald ein erneuerbarer Energieträger. Was sich so logisch anhört, wurde von einzelnen Akteuren in Frage gestellt. Präsident Ziegler kommentierte in einer ersten Stellungnahme die Ergebnisse wie folgt: „Wir sind dankbar, dass sich einzelne EU-Abgeordnete so vehement für die Interessen der 500.000 bayerischen Waldbesitzerfamilien eingesetzt haben. Dieses Engagement hat dazu geführt, grobe Fehlentscheidungen im Hinblick auf die Energie aus dem Wald noch rechtzeitig zu korrigieren“. Der Entscheidung waren monatelange zähe Verhandlungen vorausgegangen. Nach den ersten Signalen im vergangenen Jahr, künftig Waldholz nicht mehr als erneuerbare Energie anzuerkennen, formierte sich massiver Widerstand auf der Fläche. Waldbesitzer aus ganz Europa protestierten gegen diese Pläne, die bedeutet hätten, Waldholz aus der Familie der erneuerbaren Energien auszuschließen. „Unsere bayerische Forstwirtschaft war schon immer nachhaltig. Bei der Bewirtschaftung unserer Wälder fallen viele unterschiedliche Sortimente an, die alle hochwertig verarbeitet und genutzt werden. In Zeiten von Klimaveränderung, Rohstoff- und Energieknappheit wäre es fatal gewesen, dem Rohstoff Holz seinen Beitrag zum Klimaschutz abzusprechen. Dieser Fehler konnte vermieden werden“, so Präsident Ziegler. Das Trilog-Ergebnis enthalte jedoch weitere Details, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. So werden u. a. Nachhaltigkeitskriterien erweitert und Verknüpfungen zu der europäischen Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) hergestellt. Auf nationaler Ebene gilt es jetzt diese Umsetzungsprozess zu begleiten und vernünftige Lösungen für die Forstwirtschaft zu finden.
Waldeigentümer erleichtert über EU-Verhandlungsergebnis – Holz bleibt erneuerbare Energie
Präsident Ziegler kommentierte in einer ersten Stellungnahme die Ergebnisse wie folgt:
„Wir sind dankbar, dass sich einzelne EU-Abgeordnete so vehement für die Interessen der 500.000 bayerischen Waldbesitzerfamilien eingesetzt haben. Dieses Engagement hat dazu geführt, grobe Fehlentscheidungen im Hinblick auf die Energie aus dem Wald noch rechtzeitig zu korrigieren“.
(Kontakt & Text: Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.)
BMEL-Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" startet
Startdatum: 12.11.2022
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 01.November im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass das "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) startet (siehe PM im Anhang). Die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stehe unmittelbar bevor. Die Antragstellung soll dann ebenfalls in Kürze über die Webseite www.klimaanpassung-wald.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) möglich sein.
Gleichzeitig hat das BMEL einige Vorabinformationen zum Antragsverfahren zusammengestellt und herausgegeben. Diese Vorabinformationen sehen Sie unten als Grafik, damit Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen können.
Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Webadressen und Verlinkungen erst dann funktionieren werden, wenn das Antragsverfahren bei der FNR auch tatsächlich freigeschaltet wurde.
Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.
Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon +49 3843 6930-600 oder E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
Unter Formulare - PDF finden Sie die Richtlinien zum Antragsverfahren
(Text Bay. Waldbesitzerverband)
Holz ist ein nachhaltiger und enorm wichtiger Rohstoff
Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III), die zur Folge hätte, dass der Einsatz von Waldholz für die Energiegewinnung auslaufen wird, erklärt die Bayerische Forstministerin Michaela Kaniber:
Bayerische Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.April 2018 die Einheitswerte als Grundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig verworfen. Der Bund hat daraufhin im November 2019 ein Gesetzespaket zur Grundsteuerreform verabschiedet. Der Bayerische Landtag hat von der in diesem Rahmen neu eingeführten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet. Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach neuem Recht ermittelt.
In Bayern werden nun für über 6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neue Bemessungsgrundlagen auf den Stichtag 01. Januar 2022 festgestellt. Dafür müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einreichen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 30. März 2022 per Allgemeinverfügung zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.
Diese Verfügung und weiter Informationen finden Sie unter anderem auch auf der Website: www.grundsteuer.bayern.de
Die Website wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Zudem hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die als pdf-Datei im Internet (www.stmfh.bayern.de/grundsteuerreform) zum Abruf bereitsteht.
Im Bayern-Atlas www.geodaten.bayern.de steht aufgrund der neuen Grundsteuerabfrage die Möglichkeit zur Verfügung, die Grundstückgrößen abzufragen
(Text Bay.Waldbesitzer Verband e.V.)
Aktiver Klimaschutz
Nachhaltig bewirtschaftete Wälder und eine aktive Forstwirtschaft sind Grundlage für effektiven Klimaschutz. Die Klimaerwärmung hinterlässt katastrophale Schäden in den Wäldern - das zeigt umso deutlicher, wie dringend erfolgreiche Maßnahmen zum Klimaschutz nötig sind.
Schauen Sie sich den Kurzfilm zum Thema "aktiver Klimaschutz" hier an.
Wunschwald
PEFC Deutschland fragt: Wie stellen sich die Deutschen ihren Wald der Zukunft vor? Seit Donnerstag, den 19. Januar, kann jeder unter www.wunschwald.com seinen persönlichen Wunsch an den Wald der Zukunft verfassen, einen Baum „pflanzen“ und so einen interaktiven „Wald der Wünsche“ wachsen lassen. Mit dem Wettbewerb, bei dem die Wünsche in den sozialen Medien geteilt und geliked werden können, will PEFC für einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald werben. Zum Abschluss der Aktion am Tag des Waldes (21. März 2017) werden die Wünsche der Deutschen an ihren Wald ausgewertet und herausragende Ideen im Rahmen eines spektakulären Medien-Kunstwerks in Berlin inszeniert.
Bayerischer Rundfunk - Unser Land
Fluch oder Segen? – Plötzlich Waldbesitzer
Am 6. Juli fanden im Bereich der FBG Haßberge die Dreharbeiten zu einem Beitrag für die Sendung „Unser Land“ des Bayerischen Rundfunks statt.
In Bayern gibt es ca. 2,5 Millionen ha Wald, davon sind ca. 57% Privatwald mit ca. 600.000 Waldbesitzern. Im Zuge einer Erbschaft kommt es immer wieder vor, dass jemand plötzlich Waldbesitzer wird, ohne sich vorher mit dem Thema Wald und Waldbewirtschaftung auseinander gesetzt hat. Der Beitrag zeigt wie Forstbetriebsgemeinschaften den Erben bei der Bewirtschaftung Ihrer Wälder unterstützen können. Konkret wurde im Bereich der FBG Haßberge an zwei Beispielen gezeigt wie eine Waldbewirtschaftung gemeinsam mit den Waldbesitzern aussehen kann. Zusammen mit den Förstern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können die Waldbesitzer umfassend beraten werden, die Bewirtschaftung der Wälder wird nachhaltig durch die Forstbetriebsgemeinschaft sichergestellt.
Den gesamten Beitrag finden Sie in der BR Mediathek http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/unser-land/wald-erben-100.html