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EU-Entwaldungsverordnung: Parlament stimmt Verschiebung und Änderungen zu

Mit einem Verbändebrief und vielen direkten Gesprächen haben sich der Bayerische Waldbesitzerverband, der BBV, die Familienbetriebe Land und Forst Bayern sowie die BaySF an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt. Auf Bundesebene hat die AGDW für die Änderungsanträge geworben.

Das Europäische Parlament hat nicht nur der Verschiebung der EUDR um ein Jahr zugestimmt, sondern auch folgende Änderungsanträge der EVP angenommen:

  • eine neue, vierte „No-Risk“-Kategorie mit ausschließlichen Dokumentationspflichten,
  • eine Kontrollquote von 0,1 % statt der von der EU-Kommission vorgesehenen 1 %,
  • eine zusätzliche Frist, falls Informationssystem und Benchmarking sechs Monate vor Anwendungsbeginn nicht fertig sind.

Damit gehen die Änderungen in den Trilog; Kommission und Rat müssen ihnen noch zustimmen. Das bisherige Ergebnis ist ein großer Erfolg der Zusammenarbeit von Waldbesitz, bayerischer Forstverwaltung, AGDW und den Kollegen insbesondere in Österreich. Der Dank gilt den Europaabgeordneten Christine Singer und Stefan Köhler, die sich für diese sachgerechten Änderungen eingesetzt haben.

Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzerverbands